Autopark Schwarza
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GVA                                                    §

(Gesamtverband Autoteile-Handel)

Autofahrer kennen das: das Fahrzeug muss repariert werden, eine Inspektion steht an oder ein Unfall macht eine Instandsetzung nötig - nur was muss bei der Werkstattwahl beachtet werden, um ggf. bestehende Garantie- und Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden?

Kann man eine Mehrmarkenwerkstatt (besser bekannt als "freie Werkstatt") aufsuchen oder muss man zwingend einen vom Fahrzeughersteller autorisierten Servicebetrieb ("Vertragswerkstatt") nutzen?

Die Unsicherheit unter den Autofahrern ist groß, niemand möchte etwa seine Neuwagengarantie aufs Spiel setzen. Verschiedentlich nutzen Fahrzeughersteller diese Ängste geschickt in ihrem Sinn und nicht selten werden dabei Verbraucher in die Irre geführt.

Der Flyer „Garantie und Gewährleitung“ des GVA klärt auf was Werkstätten und Autofahrer beachten müssen und welche Rechte und Pflichten sie bei den Themen Wartung und Service haben.

... hier können Sie sich den Garantie- & Gewährleistung-Infoflyer downloaden.

Autopark Schwarza

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07407 Rudolstadt

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Telefax: +49 (3672) 371 575

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